Der Privatpilotenschein (PPL) berechtigt zum Führen von einmotorigen Landflugzeugen bis 2000kg max. Abfluggewicht. Die praktische Ausbildung erfordert insgesamt 45 Flugstunden. Die theoretische Ausbildung beinhaltet die Fächer Aerodynamic, Luftfahrzeugkunde, Technik, Navigation, Meteorologie, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen und Verhalten in besonderen Fällen und natürlich das Funkerzeugnis. mehr...
Ausbildung zum Privatpiloten:
Der Besitz des Privatpilotenscheines (PPL) berechtigt zum Führen von einmotorigen Flugzeugen bis zu einem Höchstabfluggewicht von 2.000 kg.
Die praktische Ausbildung erfordert insgesamt 45 Flugstunden und kann jederzeit nach theoretischer Ausbildung, Aerodynamic und Luftfahrzeugkunde begonnen werden. Die theoretische Ausbildung umfasst die Fächer Aerodynamic, Luftfahrzeugkunde, Technik, Navigation, Meteorologie, Luftrecht , menschliches Leistungsvermögen und Verhalten in besonderen Fällen. Geschlossene Theoriekurse finden jährlich im Frühjahr und im Herbst statt. Auf Wunsch kann die theoretische Ausbildung auch individuell erfolgen. Während der praktischen Ausbildung werden natürlich verschiedene Plätze angeflogen.
Vor Antritt zur theoretischen Prüfung durch die ACG wird eine Vorprüfung Theorie durch die Flugschule durchgeführt.
Die theoretische Prüfung wird von einer Prüfungskommission der Austro-Control GmbH abgenommen. Die praktische Prüfung kann von einem durch die ACG zugelassenen Prüfer abgenommen werden.
Voraussetzungen:
Ausbildungsdauer und Kosten :
Zwischen 3 und 4 Monaten; Ca. € 9.000,-